Wirtschaftsrat
Aufgabenbereich des Wirtschaftsrates
- Der Wirtschaftsrat ist als gesetzlicher Vertreter und Verwalter des kirchlichen Vermögens im Namen a) der Pfarre, b) der Pfarrkirche, c) der rechtsfähigen pfarrlichen Stiftungen und d) der Filialkirchen tätig.
- Der Wirtschaftsrat übernimmt Angelegenheiten der Pfründenverwaltung über Ersuchen des Pfründeninhabers und des Bischöflichen Ordinariates. Eine Vertretung nach außen kommt dem Wirtschaftsrat in diesen Fällen nicht zu.
- Der Wirtschaftsrat verwaltet das Vermögen der kirchlichen Rechtsträger, einschließlich der dazugehörenden Werke und Einrichtungen, wie Kindergarten, Pfarrheim, Friedhof usw., allerdings mit definierten Einschränkungen.
- Das Bischöfliche Ordinariat kann dem Wirtschaftsrat besondere Aufgaben in überpfarrlichen Angelegenheiten übertragen.
Zusammensetzung des Wirtschaftsrates
Der Wirtschaftsrat besteht aus dem Pfarrer als dem Vorsitzenden und aus weiteren drei bis acht Mitgliedern, je nach Größe der Pfarre. Bestehen Filialkirchen, so entsendet jede Filiale ein bis zwei Mitglieder in den Wirtschaftsrat, wobei in diesem Fall die Gesamtzahl der Mitglieder höchstens 15 betragen darf.
Die Mitglieder des Wirtschaftsrates der Pfarre Pinkafeld
Pfarrer Mag. Lic. Norbert Filipitsch MAS, Vorsitzender *
Die auf Banken zeichnungsberechtigten Mitglieder sind mit * gekennzeichnet. Es ist jeweils Doppelzeichnung erforderlich. Erstzeichner ist immer der Pfarrer.
Rechnungsprüfer
Gottfried Wolf