Nicht Glied der Kirche ...
Ein kirchliches Begräbnis ist nicht möglich
Wenn eine Verstorbene/ein Verstorbener zu Lebzeiten nicht der Katholischen Kirche angehörte, aus der Kirche ausgetreten ist oder auf andere Weise deutlich gemacht hat, dass er keine kirchliche Bestattung wünscht, so ist der Wille der/des Verstorbenen zu respektieren und ein kirchliches Begräbnis nicht möglich.
Begleitung als seelsorglicher Dienst
Auch wenn ein kirchliches Begräbnis nicht möglich ist, so bleibt der seelsorgliche Beistand für die trauernden Angehörigen ein Liebesdienst, den die Kirche anbieten darf und muss. Wenn die Angehörigen dies ausdrücklich erbitten, wird ein Priester oder ein Diakon die Begräbnisfeier begleiten.
Der Priester oder Diakon trägt dabei keine volle liturgische Kleidung. Er wird die Feier mit klarstellenden Worten wie den folgenden einleiten:
"Wir alle, die wir hier versammelt sind, begleiten die Angehörigen ihrer/ihres teuren Verstorbenen zur Beisetzung und zeigen ihnen in der schmerzvollen Stunde des Abschieds unsere Anteilnahme. Mit ihnen stehen wir vor dem Geheimnis des Lebens und Sterbens. Frau/Herr [Name] war nicht Mitglied der Katholischen Kirche. Dies respektieren wir. Unser Glaube aber sagt uns, dass jeder Mensch von Gott geschaffen und geliebt ist. In diesem Glauben dürfen wir zusammen mit den Angehörigen die Verstorbene/den Verstorbenen dem Erbarmen Gottes empfehlen und um Trost für die Trauernden beten."
In der Folge werden Gebete, Psalmen, Schriftlesung, Ansprache, stilles Gedenken, Gesang, Gebet des Herrn und Segen die Beisetzung und Begleitung zu einer würde-, hoffnungs- und liebevollen Feier machen.