Kirchenbeitrag
Solidarität der Mitglieder
Der Reichtum der Kirche sind das Evangelium Jesu Christi und die Gläubigen, die sich als Christen im Alltag bewähren. Die Kirche ist für die Menschen da. Sie hilft ihnen auf der Suche nach Sinn, sie stützt sie im Alltag, sie deutet ihr Leben in Freud und Leid. "Freude und Hoffnung, Trauer und Angst der Menschen von heute ... sind auch Freude und Hoffnung, Trauer und Angst der Kirche", sagt das Zweite Vatikanische Konzil.
Damit die Kirche ihren vielfältigen Aufgaben in Verkündigung des Evangeliums, Liturgie, Seelsorge, Caritas, Bildung, Kultur, ... in der Gesellschaft entsprechen kann, braucht sie die finanzielle Solidarität ihrer Mitglieder. Der Kirchenbeitrag ermöglicht die großen Leistungen im Dienst der Menschen.
Sehr viele Katholikinnen und Katholiken leisten diesen Beitrag ganz selbstverständlich. Dafür ist ihnen herzlich zu danken. Die Katholische Kirche in Österreich geht mit den Mitteln des Kirchenbeitrags sorgsam um und legt sorgfältig Rechenschaft darüber ab.
Muss ich Kirchenbeitrag zahlen?
Für die erwachsenen Mitglieder der Katholischen Kirche besteht grundsätzlich eine Beitragspflicht. Sie beginnt mit der Volljährigkeit, also mit dem 18. Geburtstag. Junge Erwachsene erhalten ihre erste Beitragsvorschreibung aber erst für das Kalenderjahr, in dem der 20. Geburtstag liegt.
Schüler, Lehrlinge, Studenten, Präsenz- und Zivildiener ohne Einkommen zahlen keinen Kirchenbeitrag, auch wenn sie schon älter als zwanzig Jahre sind.
Oft nur einen Mindestbeitrag zahlen Bezieher von Kindergeld, Arbeitslosenunterstützung, Ausgleichzulage, ...
Wie hoch ist mein Kirchenbeitrag?
Entscheidend für den Kirchenbeitrag ist die Höhe des zu versteuernden Einkommens. Berechnet wird Ihr Beitrag in den Kirchenbeitragsstellen der Diözesen. Diese sind darauf angewiesen, dass Sie Ihr Einkommen angeben.
In Österreich ist niemand verpflichtet, seine Einkünfte an die Kirche mitzuteilen. Wenn Sie Ihr Einkommen der Kirchenbeitragsstelle nicht bekanntgeben, hat diese das Recht, es zu schätzen und so die Höhe des Kirchenbeitrag zu bestimmen. Dabei bestehen natürlich die Risiken, dass die Schätzung zu hoch oder zu nieder ausfällt.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirchenbeitragsstellen informieren und beraten Sie gerne in allen Fragen zu Ihrem Kirchenbeitrag. Die unserer Pfarre nächstgelegene Beitragsstelle ist in Oberwart:
Kirchenbeitragsstelle Oberwart
Steinamangerer Straße 11
7400 Oberwart
Montag bis Freitag, 8:00–12:00 Uhr
Telefon: +43/3352/32249
Fax: 03352/32249 15
E-Mail: beitrag.ow@martinus.at
Wenn Sie glauben, berechtigte Gründe für eine Befreiung vom Kirchenbeitrag zu haben, bringen Sie diese bitte bei der zuständigen Kirchenbeitragsstelle vor.
Online-Rechner für den Kirchenbeitrag
Mit dem Online-Rechner der Erzdiözese Wien können Sie Ihren Kirchenbeitrag selbst berechnen:
Kirchenbeitragsrechner der Erzdiözese Wien
Ist Zweckwidmung möglich?
Unsere Diözese Eisenstadt bietet die Möglichkeit einer Zweckwidmung des Kirchenbeitrages bis maximal 50%. Folgende kirchliche Einrichtungen sind dafür vorgesehen: Caritas der Diözese Eisenstadt, Priesterseminar, Mission, Kinder und Jugendarbeit, sowie Erhaltung kirchlicher Gebäude.
Steuern sparen mit dem Kirchenbeitrag
Auch der Staat schätzt die Leistungen der Kirche für die Gesellschaft und unser Land. Deshalb können Sie bis zu 400 Euro Kirchenbeitrag pro Person von der Steuer absetzen. Seit 2017 brauchen Sie dafür keine Zahlungsbestätigung Ihrer Kirchenbeitragsstelle mehr. Die Katholische Kirche ist nämlich gesetzlich verpflichtet (§ 18 Abs. 8 Einkommensteuergesetz), die ab 2017 von Ihnen jährlich bezahlten Kirchenbeiträge zur Berücksichtigung als Sonderausgaben in der Arbeitnehmer- bzw. Einkommensteuerveranlagung bis Ende Februar des Folgejahres elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.
Eine aktuelle Studie belegt die Bedeutung und den hohen Nutzen der Leistungen der Römisch-katholischen Kirche in den Bereichen Religion, Soziales, Bildung, Gesundheitswesen, Kultur und Entwicklungszusammenarbeit für die Gesellschaft und die Wirtschaft in Österreich Die Autoren beziffern die Wertschöpfung mit 6,65 Milliarden Euro. Jeder 42. Euro wird im Umfeld der Kirche erwirtschaftet.
Die Kirche sichert 123.000 Arbeitsplätze in unserem Land. Alleine durch die spezifisch kirchlichen Feiern Taufe, Erstkommunion und Firmung fallen mehr als 147 Millionen Euro Konsumausgaben an. 13.400 denkmalgeschützte Kulturgüter werden von der Kirche gepflegt, instand gehalten und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Diese kulturellen Leistungen sichern 13.200 Arbeitsplätze, unter anderem in der Bauwirtschaft.
Abbuchungsauftrag
Ein Abbuchungsauftrag stellt einen angenehmen und bequemen Weg dar, den Kirchenbeitrag zu bezahlen. Das erforderliche Formular steht hier zum Herunterladen und Ausdrucken bereit.
Erteilung eines Abbuchungsauftrages
Senden Sie das ausgefüllte Formular bitte per Post, E-Mail oder FAX an Ihre Kirchenbeitragsstelle. Natürlich können Sie es in Ihrer Beitragsstelle auch persönlich abgeben.
Bei Erteilung eines Abbuchungsauftrages sind Sie in keiner Weise gebunden. Ein Abbuchungsauftrag kann von Ihnen bei Ihrer Bank jederzeit ohne Angaben von Gründen widerrufen werden.
Antworten auf weitere Fragen
Was habe ich davon, wenn ich Kirchenbeitrag zahle?
Die Katholische Kirche gestaltet das Leben in Österreich mit: durch Feste und Feiertage, Kultur und Bildung, Soziales und Gemeinschaft. Wer will, dass unser Land bei aller Offenheit und Toleranz anderen Religionen und Kulturen gegenüber seine christliche Prägung behält, wird das Wirken der Kirche finanziell durch die Leistung seines Kirchenbeitrages unterstützen. Dadurch ist es unserer Kirche auch in Zukunft möglich
- Menschen in schönen und schweren Stunden ihres Lebens zu begleiten,
- Sonntage und christliche Feiertage als Zeiten der Gemeinschaft in der Familie und des gemeinsamen Feierns zu schützen,
- Priester, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu bezahlen, die sich im Dienst für die Menschen bemühen, Lebenssinn, Anteilnahme und Lebensfreude zu verbreiten,
- die Arbeit in den Pfarren - vor allem für die Jugend und Kinder - zu unterstützen und kirchliche Einrichtungen zu erhalten, in denen Menschen Gemeinschaft erleben können,
- Notleidenden und Menschen am Rande unserer Gesellschaft unbürokratische, kompetente und diskrete Hilfe zu ermöglichen,
- christliche Kirchen zu erhalten, die nicht nur das Bild unserer Städte und Dörfer prägen, sondern auch zur Ruhe und Besinnung einladen.
Warum brauche ich zum Glauben eine Kirche?
Kirche und Glaube lassen sich nicht trennen. Kirche ist die Gemeinschaft aller Getauften. Glaube und Nächstenliebe bedürfen der Gemeinschaft. Jesus Christus hat selbst gesagt: "Denn wo zwei oder drei in meinem Namen versammelt sind, da bin ich mitten unter ihnen." (Matthäus 18,20). Der Glaube an Jesus Christus war nie eine Privatsache, sondern von Anfang an Gemeinschaftssache. Wo die Gemeinschaft der Kirche geschwächt wird, verdunstet der Glaube und sehr oft auch die Bereitschaft zur Nächstenliebe.
Warum soll ich für die Institution Kirche einen Beitrag leisten?
Wenn jemand sagt "Ich liebe den Wein, aber ich lehne Fässer, Krüge und Gläser ab", dann wird man ihm entgegnen: "Wenn du Wein lagern und trinken willst, dann wirst du auch ein Gefäß brauchen." So ähnlich ist das mit dem Glauben und der Kirche als Institution. Sie ist das Gefäß für die Glaubensbotschaft. Dieses Gefäß ist zwar oft zerbeult, trotzdem aber unverzichtbar, damit die frohe Botschaft des Evangeliums nicht versickert. Wie in jeder größeren Gemeinschaft sind auch in der Kirche stabile Strukturen, funktionstüchtige Institutionen und Organisationen notwendig.
Warum ist der Kirchenbeitrag nicht freiwillig?
Mit der bestehenden Form des Kirchenbeitrages versucht die Kirche, ihre Grundkosten soweit wie möglich sozial gerecht auf alle aufzuteilen.
Woher bekommt die Kirchenbeitragsstelle meine Daten?
Der Kirchenbeitragsstelle stehen nur die personenbezogenen Daten gemäß dem Meldegesetz zur Verfügung. Das sind Name, Geburtsdatum und Adresse. Informationen gibt es ansonsten nur von den Pfarren über Taufe, Eheschließung, Sterbefälle. Weitere Daten erfährt die Kirchenbeitragsstelle nur dann, wenn sie persönlich bekanntgegeben werden. Ein angemessener Kirchenbeitrag ist demnach nur durch persönliche Mithilfe der Beitragszahlenden möglich.
Ich habe nichts unterschrieben ...
Ihren Eltern war wichtig, dass auch Sie der Gemeinschaft der Katholischen Kirche angehören. Die Aufnahme erfolgte durch die Taufe. Das erste persönliche Taufversprechen wird bei der Erstkommunion abgelegt und später wieder bei der Firmung und in jeder Osternacht erneuert.
In der Bibel steht nichts vom Kirchenbeitrag!
Schon im Alten Testament werden von den Gläubigen Abgaben für Priester und Tempel verlangt, um eine würdige Feier des Gottesdienstes zu ermöglichen. Jesus selbst hat - so erzählt uns das Neue Testament - die Tempelsteuer bezahlt (Matthäus 17,24-27). Und die Jünger Jesu hatten eine gemeinsame Kasse (Johannes 13,29). Unser Kirchenbeitrag ist eine zeitgemäße Form dieser Verpflichtung, abgestimmt auf die soziale und wirtschaftliche Situation unserer Mitglieder.