Firmung
Ja, ich will gefirmt werden!
Wir freuen uns, dass du dich für das Sakrament der Firmung interessierst und hoffen, dass wir dir hier die meisten Fragen rund um dein Fest beantworten können.
Firmung heißt Stärkung
Das Wort "Firmung" heißt "Stärkung. Es kommt vom lateinischen "confirmare“, das "bestärken“ bedeutet.
Das, was in der Taufe begonnen hat, wird durch den Heiligen Geist gestärkt, damit es sich weiter entfalten und im Alltag bewähren kann. Ein Nachfolger der Apostel ruft den Heiligen Geist auf dich herab, damit du dein Christsein kraftvoller leben kannst.
"Ich werde sie stark machen durch den Herrn und sie werden in seinem Namen ihren Weg gehen. - Spruch des Herrn." (Sacharja 10,12)
Da du kein Kind mehr bist, hast du jetzt die Möglichkeit, dich selbst bewusst und freiwillig für Jesus Christus und ein christliches Leben zu entscheiden.
Dazu gehören
- die Liebe zu Gott,
- die Selbstannahme,
- die Liebe zu den Mitmenschen, besonders zu den Benachteiligten,
- und die Liebe zur ganzen Schöpfung.
Die Gemeinschaft der Kirche will dir helfen, deine eigenen Begabungen zu entdecken und zu entfalten.
Die sieben Gaben des Heiligen Geistes
Die zwölf Früchte des Heiligen Geistes
Firmung 2025
Die Anmeldung zur Firmvorbereitung findet am Freitag, 14. Juni von 16- 17 Uhr und am Mittwoch, 19. Juni 2024 von 18:00 bis 18:30 im Pfarrhof Pinkafeld statt.
Fragen zur Firmung
Wo und wann kann ich mich firmen lassen?
Für die Firmvorbereitung zuständig ist deine Pfarre, das ist die Pfarre, in der du deinen Hauptwohnsitz hast.
Zuständig für die Firmvorbereitung ist
Pastoralassistentin Elisabeth Wertz, MA
Handynr.: 0676/ 880 701 706
E-Mail: elisabeth.wertz@martinus.at
Kannst du - oder deine Firmpatin/dein Firmpate - diesen Termin nicht wahrnehmen, ist es kein Problem, dich woanders firmen zu lassen. Dazu stellt dir die Pfarre, in der du die Firmvorbereitung absolviert hast, eine "Firmkarte" aus.
Bitte melde dich in der Pfarre, in der du an der Firmung teilnehmen willst, möglichst bald! Dort erfährst du, ob noch ein Platz frei ist und andere wichtige Details.
Wie alt muss man für die Firmung sein?
In der Diözese Eisenstadt, zu der die Pfarre Pinkafeld gehört, ist es üblich, dass Jugendliche bei ihrer Firmung mindestens 14 Jahre alt sind bzw. im Jahr ihrer Firmung 14 Jahre alt werden. In ganz Österreich darf die Firmung aber frühestens jenen gespendet werden, die im Kalenderjahr der Firmspendung das 12. Lebensjahr vollenden.
Nach oben gibt es keine Altersgrenze. Man kann sich auch als Erwachsener firmen lassen
Wie funktioniert die Anmeldung zur Firmung?
In unserer Pfarre Pinkafeld wirst du im Mai im Pfarrblatt, auf der Homepage der Pfarre und in den Schulen eingeladen, dich zur Firmung anzumelden. Wenn du von dieser Einladung nichts mitbekommst, nimm bitte im Juni mit dem Pfarrsekretariat Kontakt auf.
Du kannst das nachstehend zum Download zur Verfügung stehend Anmeldeformular soweit wie möglich ausfüllen und zur Anmeldung mitbringen.
Was brauchst du sonst noch bei der Anmeldung?
- Taufschein (nicht erforderlich, wenn du in deiner Pfarre getauft worden bist)
- 25 Euro für Materialien der Firmvorbereitung
Wenn du schon eine Firmpatin/einen Firmpaten ausgesucht hast:
- deren/dessen Taufschein (nicht erforderlich wenn sie/er in deiner Pfarre getauft worden ist)
Erwachsene melden sich ebenso in der Pfarre ihre Wohnsitzes zur Firmung an. Erforderlich sind für sie
- Anmeldeformular (oben zum Download zur Verfügung)
- Taufschein (nicht erforderlich, wenn die Taufe in der Pfarre des Wohnsitzes erfolgt ist)
Wie muss ich mich auf die Firmung vorbereiten?
In der Vorbereitung auf die Firmung, die je nach Pfarre unterschiedlich organisiert ist, lernst du, deinen Glauben zu vertiefen. Du sollst dabei vor allem erfahren, was Kirche ausmacht, also alles über ihre „Aufträge“: feiern des Gottesdienstes, helfen, vom Glauben erzählen, Gemeinschaft leben, …
Bei deiner Anmeldung erfährst du alles über die Vorbereitung.
Firmatin/Firmpate – eine Lebensaufgabe
Erwähle als Patin/Paten einen Menschen, dem du zutraust, dich auf deinem Glaubensweg zu begleiten, dir in allen Situationen des Lebens beizustehen, dir ein Freund und Ratgeber zu sein.
Die Firmpatin/der Firmpate muss
- getauft und gefirmt sein,
- mindestens sechzehn Jahre alt sein,
- muss Mitglied der römisch-katholischen Kirche sein, darf also die Kirche nicht verlassen haben.
Sie/er soll ein Leben führen, das den Aufgaben des zu übernehmenden Dienst gerecht werden kann.
Vater und Mutter dürfen bei ihrem eigenen Kind das Patenamt nicht übernehmen.
Bei der Firmung begleiten die Firmpaten ihre Firmlinge zum Firmspender. Die Patin/der Pate legt ihre/seine rechte Hand auf die Schulter des Firmlings. Der Firmspender taucht den rechten Daumen in das heilige Chrisamöl und zeichnet damit ein Kreuz auf die Stirn des Firmlings. Dabei spricht er: "[Name], sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist." Der Gefirmte bestätigt das mit dem Wort "Amen“. Mit einem Friedensgruß verabschiedet sich der Firmspender von der/dem Gefirmten und von der Patin/dem Paten.
Was dich noch interessieren könnte
Muss man gefirmt sein, wenn man einmal kirchlich heiraten will?
Nicht unbedingt. Eheleute sollten jedoch vor der kirchlichen Trauung das Sakrament der Firmung empfangen haben.
Können mich meine Eltern zur Firmung zwingen?
Nein! Niemand darf dich zur Firmung zwingen. Es ist vielmehr absolut notwendig, dass du dich aus freiem Willen zur Firmung entschließt.
Muss ich den Religionsunterricht besuchen, damit ich gefirmt werden kann?
Hast du dich vom Religionsunterricht abgemeldet, weil du mit Religion nichts am Hut haben willst, dann ist dein plötzlicher Sinneswandel, dich nun kirchlich firmen zu lassen, sehr spannend! Auch der Religionsunterricht in der Schule gehört zur Vorbereitung auf die Firmung.
Solltest du trotz Abmeldung vom Religionsunterricht den intensiven Wunsch haben, dich firmen zu lassen, sprich mit den Verantwortlichen für die Firmvorbereitung in deiner Pfarre.